H-Arzt der Berufsgenossenschaften
H-Arzt der Berufsgenossenschaft:
 
Durch den H-Arzt werden für die Berufsgenossenschaften beispielsweise Arbeits- und Wegeunfälle behandelt. Der H-Arzt entscheidet über die ärztliche Versorgung und begleitet die Therapie.
Also auch in diesen Unglücksfällen sind wir für Sie da!
 



>> zurück zu Leistungen
Impressum | Startseite